Subunternehmer & Montagehaftung
Wer haftet, wenn beim Aufbau etwas schiefgeht? Rechtssichere Gestaltung von Subunternehmerverträgen und Abwehr von Haftungsansprüchen.
Die Schnittstelle als Risiko
Viele Möbelhäuser lagern die Auslieferung und Montage an externe Dienstleister aus. Das spart Fixkosten, schafft aber neue rechtliche Risiken. Wenn der Monteur das Parkett zerkratzt oder den Schrank falsch aufbaut, wendet sich der Kunde meist an Sie als Verkäufer.
Die zentrale Frage lautet oft: War der Monteur Ihr Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) oder ein selbstständiger Werkunternehmer?
Unsere Leistungen
- 1Vertragsgestaltung
Wir erstellen rechtssichere Rahmenverträge für Ihre Subunternehmer, die Haftungsrisiken klar regeln und Scheinselbstständigkeit vermeiden.
- 2Regressführung
Hat der Subunternehmer einen Schaden verursacht, den Sie dem Kunden ersetzen mussten? Wir holen das Geld vom Verursacher zurück.
- 3Abwehr von Kundenansprüchen
Nicht jeder Kratzer stammt vom Monteur. Wir prüfen Kausalität und Beweislage, bevor Sie zahlen.
Scheinselbstständigkeit vermeiden
Ein oft unterschätztes Risiko ist die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Subunternehmer. Wenn diese faktisch wie Angestellte in Ihren Betrieb eingegliedert sind (feste Touren, Ihre Arbeitskleidung, Weisungsgebundenheit), drohen massive Nachzahlungen an die Rentenversicherung.
Wir beraten Sie zur "Compliance" im Einsatz von Fremdpersonal, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Typische Streitfälle
- •Kratzer im Parkett/Treppenhaus
- •Wasserschäden durch Anschlussfehler
- •Fehlende Teile bei der Montage
- •Unfreundliches Auftreten beim Kunden
Vertrags-Check
Sind Ihre Subunternehmer-Verträge noch aktuell? Lassen Sie sie von uns prüfen.
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