Sachverhalt
Die Kläger erwarben bei der Beklagten eine Einbauküche inklusive Natursteinarbeitsplatten. Nach der Montage rügten die Kläger Risse und Mängel an den Arbeitsplatten. Die Beklagte erkannte die Mängel grundsätzlich an und bestellte neue Platten beim Lieferanten.
Die Kläger setzten der Beklagten eine Frist zur Nacherfüllung von ca. 2 Wochen (15 Tage). Da die neuen Platten innerhalb dieser Frist nicht geliefert und montiert wurden, erklärten die Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Beklagte bot die Montage der neuen Platten kurz nach Ablauf der gesetzten Frist an, was die Kläger jedoch ablehnten.
Entscheidungsgründe
Das Landgericht Bonn wies die Klage auf Rückabwicklung ab. Der Rücktritt war unwirksam, da die gesetzte Frist zur Nacherfüllung unangemessen kurz war und zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht abgelaufen war.
Angemessenheit der Frist
Das Gericht führte aus, dass die Angemessenheit der Frist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen ist. Bei der Lieferung und Montage von Natursteinarbeitsplatten handelt es sich um eine komplexe Leistung, die nicht "von der Stange" verfügbar ist. Die Platten müssen individuell angefertigt, geliefert und fachgerecht montiert werden.
"Eine Frist von lediglich 15 Tagen ist für die Neubestellung, Lieferung und Montage von individuell angepassten Natursteinarbeitsplatten zu kurz bemessen. Eine Frist von 4 Wochen erscheint hier angemessen."
Da die Kläger den Rücktritt bereits vor Ablauf dieser angemessenen 4-Wochen-Frist erklärt hatten, war der Rücktritt verfrüht und damit unwirksam. Die Beklagte hatte die Nacherfüllung innerhalb der angemessenen Frist angeboten.
Praktische Hinweise für Küchenstudios
3.1 Bedeutung der 4-Wochen-Frist
Dieses Urteil stärkt die Position von Küchenstudios bei Lieferverzögerungen von Sonderanfertigungen. Es bestätigt, dass Kunden keine unrealistisch kurzen Fristen setzen können. Die "angemessene Frist" muss die tatsächlichen Lieferzeiten der Industrie berücksichtigen.
3.2 Konkrete Handlungsempfehlungen
1. Fristen sofort prüfen und widersprechen
Wenn ein Kunde eine zu kurze Frist setzt (z.B. 1-2 Wochen), widersprechen Sie dieser sofort schriftlich. Teilen Sie mit, dass die Frist unangemessen kurz ist und nennen Sie einen realistischen Termin (basierend auf Lieferzeiten der Hersteller).
2. Lieferzeiten kommunizieren
Informieren Sie den Kunden proaktiv über die Lieferzeiten von Ersatzteilen, insbesondere bei Steinplatten, Glas oder Sonderlacken. Transparenz schafft Verständnis und rechtfertigt längere Fristen.
3. Nacherfüllung anbieten
Bieten Sie die Nacherfüllung auch dann noch an, wenn der Kunde bereits (verfrüht) den Rücktritt erklärt hat. Dokumentieren Sie Ihre Leistungsbereitschaft.
3.3 Prozessuale Verteidigungsstrategie
Im Streitfall ist darzulegen, warum die vom Kunden gesetzte Frist zu kurz war.
- Darlegung der Abläufe: Beschreiben Sie detailliert den Bestellprozess: Aufmaß → Bestellung beim Lieferanten → Produktion → Lieferung → Terminvereinbarung → Montage.
- Branchenüblichkeit: Verweisen Sie auf branchenübliche Lieferzeiten für die betroffenen Teile.
- Kein Verschulden: Legen Sie dar, dass Verzögerungen beim Vorlieferanten nicht Ihnen zuzurechnen sind (sofern kein Beschaffungsrisiko übernommen wurde).
